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Bei einer ärztlichen Verordnung von Ernährungsberatung erstatten Krankenkassen die Kosten oftmals komplett (§43 SGB V).
Bei folgenden Diagnosen kann eine Ernährungsberatung medizinisch sinnvoll sein:
Autoimmunkrankheiten wie: Krebs, Diabetes, Osteoporose, Arthrose, Demenz, Rheuma, Gicht...
Allergien und Lebensmittel-
Magen-
Atemwegs-
Chronische Kopf-
Herz-
Depressoinen / Burn-
AHDS bei Kindern
Infektanfälligkeit, chronische Müdigkeit, Leistungsabfall
Starke Menstruations-
Über-
uvm
Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt nach der Möglichkeit einer Verordnung
oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.