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Kostenerstattung

Bei einer ärztlichen Verordnung von Ernährungsberatung erstatten Krankenkassen die Kosten oftmals komplett (§43 SGB V).

Bei folgenden Diagnosen kann eine Ernährungsberatung medizinisch sinnvoll sein:

  • Autoimmunkrankheiten wie: Krebs, Diabetes, Osteoporose, Arthrose, Demenz, Rheuma, Gicht...

  • Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten  

  • Magen-Darm Erkrankungen

  • Atemwegs-Erkrankungen: Bronchietis, Asthma, COPD

  • Chronische Kopf-und Rückenschmerzen

  • Herz-Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck

  • Depressoinen / Burn-Out

  • AHDS bei Kindern

  • Infektanfälligkeit, chronische Müdigkeit, Leistungsabfall

  • Starke Menstruations-Beschwerden

  • Über-und Untergewicht

  • uvm


Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt nach der Möglichkeit einer Verordnung
oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

 
 
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